Allgemeine Geschäftsbedingungen der fit+ Herzogenburg

  1. Geltung
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Fitnessverträge zwischen der Wellfit Sports, Waggerlgasse 2/1, 3385 Gerersdorf (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) und den Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios fit+ Herzogenburg.
    • Fitnessstudio ist die Filiale bzw. die Filialen des Fitnessstudiobetreibers, zu deren Betretung und Benutzung das Mitglied berechtigt ist.
    • Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
    • Diese AGB werden dem Mitglied bei Vertragsabschluss zugesendet. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Fitnessstudiobetreibers https://herzogenburg.fitplus-club.at/agb/
  1. Vertragsschluss
    • Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website oder den „Selfservice“ der Applikation „fit+ Club“ des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem die Sonderbestimmungen nach Punkt 10. dieser AGB. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.
    • Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
    • Die Nutzung des Studios ist ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich. Für Jugendliche zwischen dem vollendeten 12. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie für nicht vollgeschäftsfähige Personen ist die Studionutzung nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten/des gesetzlichen Vertreters möglich. Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben aber noch 18 Jahre alt sind oder Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, können einen Online-Vertrag abschließen. Dieser Vertrag ist schwebend unwirksam. Im Rahmen des Vertragsabschlusses wird das Mitglied aufgefordert die Daten des/der Erziehungsberechtigten insbesondere eine E-Mail-Anschrift von diesem/diesen mitzuteilen. Daraufhin erhält der Erziehungsberechtigte eine Mitteilung darüber, dass der Minderjährige einen Mitgliedsvertrag abschließen möchte. Gleichzeitig werden die Erziehungsberechtigten aufgefordert, den Vertrag zu genehmigen. Geht eine entsprechende Genehmigung des Vertrages durch die Erziehungsberechtigten nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der fit+ ein, gilt die Genehmigung als verweigert und es liegt kein Vertragsabschluss vor. Dem minderjährigen Mitglied wird bis zur Erteilung der Genehmigung kein Zutritt zum Studio gewährt.
  1. Member-App „fit+ Club“ für Zugang zum Studio und „Selfservice“
    • Um dem Mitglied den Zugang zum Studio zu gewähren, setzt fit+ die Applikation „fit+ Club“ ein. Diese muss das Mitglied im jeweiligen App-Store (Google Play Store für Android-Geräte oder Apple App Store für iOS-Geräte) auf sein Mobiltelefon herunterladen. Nach Bestätigung des Vertragsabschlusses durch fit+ erhält das Mitglied eine E-Mail mit der Registrierungsbestätigung für das Mitgliederkonto, die ein vorläufiges Passwort enthält. Dieses Passwort dient zur erstmaligen Anmeldung in der fit+ App und einer Verbindung des Mitgliedskontos mit der fit+ App. Durch diese Verbindung der App mit einem Mitgliedskonto wird die App zum Zutrittsmedium zum Studio. Es wird empfohlen, das Passwort unmittelbar nach der ersten Anmeldung im Bereich „Profil bearbeiten“ unter „Kontoeinstellungen“ zu ändern. Nach erfolgreicher Anmeldung in der fit+ App kann das Mitglied das Studio betreten, indem es die App öffnet und den in der Mitte angezeigten QR-Code-Scanner verwendet. Durch Klicken auf das Symbol öffnet sich die Kamera des Geräts, mit der der am Eingang des Studios angebrachte QR-Code gescannt wird. Bei gültiger Zutrittsberechtigung öffnet sich die Eingangstür und das Mitglied erhält Zugang zum Studio.
    • In der fit+ App ist auch ein sogenannter Selfservice enthalten. Durch Anklicken des Reiters „Selfservice“ in der App gelangt das Mitglied auf den Selfservicebereich und kann hier seine Mitgliedschaft verwalten. Das Mitglied kann hier fit+ z.B. Adress- oder Kontoänderungen mitteilen oder auch seine Mitgliedschaft neben den in Ziffer 9.2 gegebenen Möglichkeiten kündigen.
  1. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
    • Das Mitglied ist berechtigt, das Studio in dem Umfang zu nutzen, der im Mitgliedsvertrag vereinbart wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lediglich die Nutzung des Studios mit den dort vorhandenen Räumlichkeiten, Trainingsgeräten und sonstigem Inventar Gegenstand des Mitgliedsvertrages sind. Sofern das Studio weitere Produkte und Dienstleistungen anbietet, muss das Mitglied, sofern es diese in Anspruch nehmen möchte, einen gesonderten Vertrag mit fit+ schließen.
    • Das Studio kann vom Mitglied während der Öffnungszeiten genutzt werden. Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen: Das Studio wird personalreduziert betrieben. Somit ist während der Öffnungszeiten nicht immer Personal vor Ort. Fit+ ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder wegen gesetzlicher Vorgaben vorrübergehend zu sperren und wegen Instandhaltungsarbeiten für maximal 10 Tage im Jahr zu schließen. Fit+ wird mindestens 7 Tage im Voraus die Zeit und Dauer einer Sperrung im Studio sowie auf der jeweiligen Studio-Webseite bekannt geben. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung.
    • Der Zutritt zum Studio in das Studio ist nur mit der fit+ App als Zutrittsmedium durch Scannen des QR-Codes am Eingang des Studios möglich.
    • Fit+ ist berechtigt, eine verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Mit der Hausordnung können insbesondere Regelungen über eine zulässige Nutzung der Geräte bzw. des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder getroffen werden.
  1. Pflichten des Mitglieds
    • Zutrittsgewährung
      • Das mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungsrecht für das Studio und das Zutrittsmedium ist nicht auf Dritte übertragbar. Jedes Mitglied muss für den Einlass ins Studio die auf seinem Handy installierte und mit seinem Mitgliedskonto verknüpfte fit+ App als Zutrittsmedium benutzen.
      • Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes diesen unverzüglich dem Studio zu melden.
      • Das Mitglied hat für jeden Fall einer schuldhaften Weitergabe des Zutrittsmediums an einen Dritten eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € an fit+ zu zahlen. Kann das Mitglied nachweisen, dass fit+ ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nach-gewiesenen Schaden. Darüber hinaus sind, für den Fall, dass ein Dritter das Zutrittsmedium des Mitglieds verwendet, die Handlungen des Dritten, dem Mitglied so zuzurechnen, als wären es seine eigenen. Es sei denn, das Mitglied kann einen Missbrauch glaubhaft darlegen.
      • Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
      • Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
      • Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten des Fitnessstudios ist untersagt.
      • Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
    • Hygienevorschriften
      • Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
      • Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
      • Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
    • Sicherheitsvorschriften
      • Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
      • Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
      • Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der Fitnessstudiobetreiber haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen.
    • Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
      • Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
      • Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
      • Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
      • Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 7.2. aufzulösen – an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.
    • Sonstiges
      • Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, aber auch um der Gefährdung oder Schädigung der Mitglieder vorzubeugen sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten, können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen, welchen Folge zu leisten ist.
      • Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.
      • Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
      • Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
  1. Sicherheit im Studio, Videoüberwachung
    • Es wird darauf hingewiesen, dass das Studio aus Sicherheitsgründen und zur Kriminalitätsprävention unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, der Eingangsbereich und Teile der Trainingsfläche mit Videokameras überwacht wird. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre ausdrücklich nicht mit Kameras überwacht. Details können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
  1. Öffnungszeiten
    • Die Öffnungszeiten werden vom Fitnesstudiobetreiber in den Räumlichkeiten der Filiale deutlich sichtbar ausgehängt.
    • Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
  1. Entgelt
    • Wird ein einmaliger Betrag vereinbart, ist dieser am Tag des Vertragsabschlusses fällig. Sofern monatliche Beiträge vereinbart sind, wird der Beitrag jeweils monatlich im Voraus für einen Beitragsmonat (Teilleistungszeitraum) an dem Tag fällig, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde (z.B. bei einem Vertragsabschluss am 14.05. jeweils am 14. eines Kalendermonats), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der jeweils fällige Betrag wird am Tag der Fälligkeit spätestens an dem drauf folgenden Werktag vom angegebenen Konto bzw. der Kreditkarte abgebucht.
    • Wählt das Mitglied die Bezahlart Kreditkarte, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. Die Kreditkarte wird sofort mit dem fälligen Betrag belastet. Das Mitglied verpflichtet sich im Fall einer Zurückweisung der Kreditkartenabbuchung, den jeweils fälligen Beitrag zzgl. eventuell angefallener Kosten an fit+ zu zahlen. Zu diesen Kosten gehören unter anderem Kosten, die aufgrund des Widerrufs der Kreditkartenabbuchung entstehen. Dies gilt nicht, sofern das Mitglied die Nichteinlösung/ Widerruf nicht zu vertreten hat.
    • Sofern eine Lastschrift bzw. eine Kreditkartenbelastung nicht eingelöst wird oder aufgrund eines Widerspruchs zurückbelastet wird, ist fit+ berechtigt keinen weiteren Gebrauch vom Sepa-Lastschriftmandat/ von der Möglichkeit der Kreditkartenbelastung zu machen.
    • Fit+ behält sich das Recht vor, dem Mitglied im Falle des Zahlungsverzugs Verzugskosten in Rechnung zu stellen, sofern das Mitglied diese Kosten schuldhaft verursacht hat. Hierzu gehören neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgen, hierzu zählen Mahn- und Inkassokosten, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
    • Gerät das Mitglied schuldhaft mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden sämtliche bis zum Ende der aktuellen Laufzeit zu zahlende Beiträge sofort fällig.
  1. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
    • Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit wird in dem Fitnessvertrag festgelegt.– Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – beträgt diese 20 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens 14 Tage vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
    • Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sie kann per Brief, per E-Mail oder im Selfservicebereich der fit+ App erklärt werden. Kündigungen können alternativ auch über die auf der Studio-Webseite bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erfolgen. Kündigungen in mündlicher Form oder Messenger-Dienst sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
    • Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
      • das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
      • das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
      • das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
    • Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
      • das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
      • das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.

  • Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
  • Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
  • Von einer Aussetzung wird der Lauf der Mindestvertragslaufzeit nicht berührt. Das heißt, die nächste Kündigungsmöglichkeit wird durch die Dauer der Aussetzung nicht verschoben.
  • Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.
  • Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
  1. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher
    • Im Rahmen eines Online-Vertragsabschlusses wählt das Mitglied den gewünschten Tarif auf der Studio-Webseite aus und gibt die für den Vertragsabschluss notwendigen persönlichen Daten ein. Das Mitglied gibt durch das Anklicken einer mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ gekennzeichneten Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab. Bevor das Mitglied das verbindliche Angebot abgibt, wird ihm eine Kontrollübersicht angezeigt und das Mitglied hat die Möglichkeit seine Eingabe zu kontrollieren und seine Eingabe jederzeit zu korrigieren, indem es die Schaltfläche „zurück“ klickt. Die Annahme des Angebots wird dem Mitglied mittels einer Bestätigungsmail durch fit+ erklärt und damit ist der Vertrag geschlossen. Der Vertragstext wird von fit+ gespeichert und das Mitglied erhält mit der Bestätigungsmail das Vertragsdokument nebst dieser AGB übersendet. Bei Online-Vertragsabschlüssen gilt für das Mitglied das gesetzliche Widerrufsrecht, hierüber wird das Mitglied beim Vertragsabschluss gesondert belehrt.

 

  1. Datenschutz
    • Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers wird dem Mitglied bei Vertragsabschluss zugesendet und ist online unter https://herzogenburg.fitplus-club.at/datenschutz/
  1. Schlussbestimmungen
    • Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
    • Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
    • Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
    • Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

– ENDE DER AGB –